Mit freundlichen Grüßen
Ruslan Adam
Acred GmbH
An Krietes Park 2
28307 Bremen
Tel: 0421-4276937
Fax: 0421-4276930
Mobil. 01525-3820029
E-Mail : radam@acred.de
Wenn der Lieblingssong im Radio läuft, dreht fast jeder den Lautstärkeregler etwas weiter nach rechts, singt überzeugt mit oder beginnt ein spontanes Tänzchen. Keine Frage – Musik weckt Emotionen und ist fester Bestandteil unseres Lebens. Neben dem passiven Hören, spielen auch immer mehr Menschen aktiv ein Musikinstrument. Laut Bundesmusikverband musizieren über 14 Millionen Menschen in ihrer Freizeit und damit fast jeder Fünfte ab einem Alter von 6 Jahren. Unter Kindern und Jugendlichen (6-15 Jahre) ist es sogar fast jeder Zweite (48,4 Prozent).
Am beliebtesten sind dabei Gitarre, Klavier und Keyboard. Die Anschaffungskosten für ein Instrument können wenige Euro für Einsteigermodelle aber auch mehrere tausend Euro für hochwertige Profigeräte betragen. Werden sie beschädigt oder gehen verloren, braucht es schnellen Ersatz und eine unkomplizierte Regulierung.
Option 1: Hausratversicherung prüfen
Viele Hausratversicherungen beinhalten einen Leistungsbaustein für Musikinstrumente. Hier ist zu prüfen, ob die Versicherungssumme für die eigenen Instrumente ausreicht, um eine Neuanschaffung zu finanzieren. Andernfalls muss die Versicherungssumme der Hausratpolice erhöht werden. Außerdem ist zu beachten, dass Instrumente in der Hausratversicherung nur innerhalb der eigenen vier Wände (des Hausrates) versichert sind. Kommt es zu einem Schaden auf dem Weg zur Musikstunde oder wird das Gerät unterwegs gestohlen, greift die Hausratversicherung mitunter nicht.
Option 2: Instrumentenversicherung
Gerade für Musiker mit hochwertigeren Instrumenten und Menschen, die mit ihrem Instrument öfter unterwegs sind, bietet eine spezielle Instrumentenversicherung den umfassenderen Schutz. Sie leistet für die häufigste Ursache von Schäden am Instrument: Transportschäden. Außerdem bei Diebstahl aus Kfz oder Proberäumen und Beschädigungen durch Dritte. Auch Zerstörung und Verlust sind in der Regel eingeschlossen, einige Tarife bieten zudem eine Allgefahren-Deckung. Dann ist grundsätzlich alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Je nach Tarif können zusätzlich Kosten für Schäden durch unsachgemäße Lagerung übernommen werden. Beispielsweise, wenn das Instrument in zu heißen oder feuchten Räumen gelagert und dadurch der Klangkörper beschädigt wurde.